Eine wichtige Änderung in der Gemeinsamen Agrarpolitik wird eine neue Art der Finanzierung der Direktzahlungen sein, die in den Jahren 2021-2027 verbindlich sein wird.
Im Bereich der Direktzahlungen und der Zahlungen im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum müssen unter anderem geregelt werden: Grundeinkommensbeihilfen, Umverteilungszahlungen, Anforderungen im Zusammenhang mit dem Konditionalitätssystem, Zahlungen im Zusammenhang mit der Produktion in Sektoren mit Schwierigkeiten, Zahlungen für Junglandwirte, Klima- und Umweltförderregelungen, einschließlich ökologischer Landwirtschaft und Tierschutz, sowie Zahlungen für benachteiligte Gebiete.
Die zukünftige Agrarpolitik legt großen Wert auf eine neue „grüne Architektur“, die zu den Zielen des europäischen Green Deals beitragen soll. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Effizienz zu verbessern und die Wirtschaftlichkeit der ökologischen Produktion zu erhöhen. Im Rahmen der Tierschutzzahlungen ist neben der Fortführung der Förderung von Schweinen, Kühen und Schafen eine Ausweitung auf neue Tierarten wie Geflügel, Rinder und Pferde geplant.